Rehabilitationssport

+++ Aufgrund der hohen Nachfrage nach Reha-Sport, führen wir derzeit eine Warteliste.
Bedeutet: Wenn ein Reha-Sportler seine Verordnung beendet hat, kann ein neuer Reha-Sportler aufgenommen werden.
Wir suchen derzeit nach weiteren Kurstrainern (Reha-Sport Trainer, siehe Karriere) und weiteren Kurskapazitäten für unseren neuen Winter-Kursplan. +++

Wir unterstützen Sie bei ärztlich verordneten Rehabilitationssport und bieten Ihnen diesem in der Auszeit nach § 64 SGB IX an.
Von sämtlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung als Leistungsträger anerkannt.

Der Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Personen, die in unserem Hause am Reha-Sport teilnehmen, können gegen Aufpreis ein ergänzendes gerätegestütztes Aufbautraining an unserem 4E-Kraftzirkel nutzen.

Ein individueller Trainingsplan an Chipkarten und automatisch gesteuerten Trainingsgeräten ermöglichen Ihnen eine optimale Ergänzung zu Ihrem Reha-Sport.

Ein effektives, schnelles und sicheres Training!

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Auszeit-Team

 

Was ist Rehabilitationssport mit Verordnung?

Nach einer Verletzung bzw. Erkrankung kann Ihr behandelnder Arzt Ihnen Rehabilitationssport (nach § 44 SGB IX) verschreiben.
Je nach Ihrem Krankheitsbild kann sich die Verordnung unterscheiden.

In der Auszeit -Sport & Wellness werden folgende Verordnungen akzeptiert:

  • „Antrag auf Kostenübernahme“ (Formular mit Kennziffer 56, ausgestellt vom Facharzt)
  • „Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining“ (Formular G850 der Dt. Rentenversicherung, ausgestellt nach einem Aufenthalt in einer Rehabilitations-Klinik)

Die Rehabilitationssport-Verordnung muss vom Arzt, vom Patienten und von der Krankenkasse unterschrieben bzw. genehmigt worden sein.
Erst dann ist eine problemfreie Abrechnung möglich.

Sollten Sie an weiteren Angeboten der Auszeit – Sport & Wellness interessiert sein, so wird mit Ihnen ein Beratungsprotokoll ausgefüllt, in welchem Zusatzleistungen vereinbart werden können.

Wer übernimmt die Kosten für Rehabilitationssport?

Die Kosten übernimmt zu 100% Ihre Krankenkasse.

Wie oft muss ich am Rehabilitationssport teilnehmen?

Wie oft Sie teilnehmen dürfen, hängt von Ihrem Krankheitsbild ab. Auf der Rehabilitationssport-Verordnung empfiehlt Ihnen der Arzt i.d.R. den Umfang.
I.d.R. bekommen Sie 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten verordnet, regelmäßig durchzuführen mit 1-2x die Woche.

Wie lange darf ich am Rehabilitationssport teilnehmen?

Ihre Teilnahme über die Rehabilitationssport-Verordnung endet, wenn entweder

  • Ihre verordnete Anzahl an Übungseinheiten verbraucht sind oder
  • Ihre Rehabilitationssport-Verordnung abgelaufen ist.
Wer leitet den Rehabilitationssport?

Unsere Rehabilitationssport-Trainer sind alle durch Trainer-Lizenzen berechtigt, Rehabilitationssport durchzuführen.

Wie wird der Rehabilitationssport durchgeführt?

Unsere Rehabilitationssportkurse werden in unserm Kursraum in Kursform mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt.
Als Hilfsmittel für Trainingsübungen dienen dabei unsere Kursmaterialien wie Sportmatten, Gymnastikbänder, Kurshanteln, etc.

Wann finden Rehabilitationssportkurse in der Auszeit statt?
Was muss ich zum Kurs mitbringen?
  • Sportbekleidung,
  • saubere Turnschuhe
  • ein Handtuch zum Unterlegen
  • etwas zu trinken
  • die Reha-Sportkarte (zur Anmeldung am Empfang, wird beim ersten Besuch ausgestellt)

 

 

Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co. KG | Krandelstraße 15 | 27793 Wildeshausen
Tel. 04431/ 748 2100 | info@auszeit-wildeshausen.de

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