Allgemeine Geschäftsbedingungen (10/2019)
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz: AGB) gelten für sämtliche Kunden der von der Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co. KG (im Folgenden auch kurz: WSW KG) betriebenen Einrichtung „Auszeit – Sport & Wellness“.
(2) Für diese AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Mitglieder = Personen, die mit der WSW KG eine Vereinbarung über die Mitgliedschaft abgeschlossen hat,
b) Nutzungsberechtigte = Personen, die aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zwischen der WSW KG und ihren Erziehungsberechtigten befugt sind, die Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" zu nutzen,
c) Erziehungsberechtigte = Personen, die zu Gunsten eines Nutzungsberechtigten eine Nutzungsvereinbarung mit der WSW KG abgeschlossen haben,
d) Teilnehmer = Personen, die zur Teilnahme an einem in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" angebotenen Kurs, Aktionsprogramm, Event oder einer Sonderveranstaltung berechtigt sind.
§ 2 Grundlegendes
(1) Die Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" kann zu den ausgehängten Öffnungszeiten genutzt werden; bei Sonderveranstaltungen / Events / Sonderöffnungszeiten für bestimmte Personengruppen (z.B. Damen-Sauna) haben nur deren Teilnehmer bzw. die zur Personengruppe Zugehörigen Zugang zu den betroffenen Bereichen. Die Einschränkungen bei den Öffnungszeiten sowie die Einschränkungen im freien Zutritt aufgrund von Sonderveranstaltungen etc. werden rechtzeitig ausgehängt.
(2) Für die Nutzung der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" gelten die ausgehängte Hausordnung sowie die ausgehängten Benutzungsordnungen. Die Mitarbeiter der WSW KG sind befugt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht und insbesondere die Regeln der in den Räumlichkeiten aushängenden Hausordnung etc. durchzusetzen.
(3) Für die Nutzung gelten grundsätzlich die aktuellen Preise gemäß der ausgehängten Preisliste / den ausgelegten Prospekten. Die Nutzung der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" ist – mit Ausnahme des Gastronomiebereichs – nur nach vorheriger Entrichtung der Gebühren und Beiträge möglich.
(4) Die für einen Kunden (insbesondere für Mitglieder, Nutzungsberechtigte und Teilnehmer) bestehenden Rechte (insbesondere die Berechtigung zur Nutzung der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness") sind nicht auf Dritte übertragbar.
Um einem Missbrauch vorzubeugen, werden Eingangskontrollen durchgeführt. Wenn bei Vertragsschluss ein Foto bzw. ein Fingerabdruck des Kunden zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware angefertigt wird, geschieht die Eingangskontrolle automatisch über das hinterlegte Bild und der Zutritt zum Sauna- und Wellnessbereich über einen Fingerabdruckscanner, andernfalls hat sich der Kunde durch behördliches Dokument mit Lichtbild auszuweisen. Die Hinterlegung des Bildes und des Fingerabdrucks ist freiwillig.
Bei jedem Verstoß gegen die höchstpersönliche Nutzung steht der WSW KG für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 Euro zu.
2. Teil: Regelungen für Mitglieder und Nutzungsberechtigte
§ 3 Grundlegendes zu Mitgliedschaften und Nutzungsberechtigungen
(1) Mitglied der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können Nutzungsberechtigte der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" werden.
(2) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn zwischen dem Mitglied und der WSW KG, die Nutzungsberechtigung eines Minderjährigen beginnt mit dem vereinbarten Vertragsbeginn zwischen der WSW KG und den / dem Erziehungsberechtigten des Nutzungsberechtigten.
(3) Die Mitgliedschaft / Nutzungsberechtigung wird in der Kategorie Sport "Premium" oder in der Kategorie Sport & Sauna "Premium Plus" abgeschlossen; diese Kategorien berechtigen zu den nachfolgend dargestellten Nutzungen:
- Sport "Premium": Nutzung des Sportangebots und des Kursangebots sowie des elektronischen Zirkels (bei zusätzlicher Buchung einer einmaligen Zirkel-Einweisung)
- Sport & Sauna "Premium Plus": Nutzung des Sportangebots, des Kursangebots, des elektronischen Zirkels (bei zusätzlicher Buchung einer einmaligen Zirkel-Einweisung) sowie des gesamten Saunabereichs
Die vorstehenden Nutzungen sind erst möglich, nachdem der Eingangscheck durchgeführt wurde. Die Nutzung des elektronischen Zirkels setzt zusätzlich voraus, dass nach Zahlung der einmaligen Einweisungsgebühr eine Einweisung durch die zuständigen Mitarbeiter der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" erfolgt ist.
(4) Das Mitglied / der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) der WSW KG unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der WSW KG durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied / der Nutzungsberechtigte zu tragen.
(5) Die WSW KG ist berechtigt, aktuelle Informationen, wie z.B. den Ausfall eines Kurses, dem Mitglied, dem Nutzungsberechtigten und dem Erziehungsberechtigten über dessen E-Mail-Adresse mitzuteilen.
§ 4 Mitgliedsbeiträge / Nutzungsentgelte – Höhe, Zahlung und Anpassungen
(1) Das Mitglied bzw. der Erziehungsberichtigte hat den jeweils aktuell gültigen Monatsbeitrag für die Mitgliedschaft bzw. die Nutzungsberechtigung (nachfolgend zusammen auch kurz Beitrag genannt) zu entrichten. Die aktuell gültigen Beiträge und Preise sind dem im Empfangsbereich bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Preislisten und Prospekten zu entnehmen und sind ausdrücklicher Bestandteil dieser AGB.
(2) Die Entrichtung des Beitrags ist – mit Ausnahme des Zeitraums zwischen Vertragsbeginn und erstmaliger Beitragszahlung – Voraussetzung für die Nutzung der von der gewählten Kategorie (vgl. § 3) umfassten Angebote der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness".
(3) Der Beitrag ist, wenn
a) die Mitgliedschafts- / Nutzungsvereinbarung in der ersten Monatshälfte (vom 01. bis 15. des Monats) abgeschlossen wurde, im ersten Monat ab dem Tag des Mitgliedschaftsabschlusses (Teilbeitrag) und die zweite Monatshälfte (hälftiger Monatsbeitrag),
b) die Mitgliedschafts- / Nutzungsvereinbarung in der zweiten Monatshälfte (vom 16. des Monats bis Monatsende) abgeschlossen wurde, ab dem Tag des Mitgliedschaftsabschlusses (Teilbeitrag), zu entrichten.
In den Fällen des Satz 3 Buchstabe a) ist jeweils zum 15. des Monats im Voraus der Monatsbeitrag für die zweite Hälfte des laufenden Monats sowie für die erste Hälfte des Folgemonats zu entrichten.
In den Fällen des Satz 3 Buchstabe b) ist jeweils zum 01. des Monats im Voraus der Monatsbeitrag für den laufenden Monat zu entrichten.
Der Beitrag ist jeweils auf das in der Mitgliedschafts- / Nutzungsvereinbarung angegebene Geschäftskonto der WSW KG zu entrichten; maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der WSW KG.
(4) Der geschuldete Beitrag wird grundsätzlich per SEPA-Bankeinzugsermächtigung eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Für Rücklastschriften jeglicher Art wird eine Stornogebühr in Höhe von 8,00 Euro (Bankkosten) zzgl. 5,00 Euro Bearbeitungsgebühr erhoben.
(5) Für den Fall, dass der geschuldete Beitrag nicht oder nur unvollständig zum Fälligkeitstermin eingezogen werden konnte oder geleistet wurde, ist die WSW KG berechtigt, die Mitgliedskarte / den Transponder (vgl. § 5) zu sperren und einen Zugang zur Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" zu verweigern. Gleiches gilt für die weiteren zu entrichtenden Kosten wie z.B. die Kosten des Eingangschecks oder die Einweisungsgebühr für den elektronischen Zirkel.
Die WSW KG wird den Zahlungsrückstand und die Frist zum Ausgleich des offenen Betrags dem Mitglied / den Erziehungsberechtigten mitteilen und über die Nutzungssperre informieren.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge bleibt auch während einer Nutzungssperre bestehen.
(6) Die WSW KG hat das Recht, jederzeit die Beiträge mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen vor Eintritt der Änderungen einseitig anzupassen. Die erstmalige Änderung des Beitrags für das betreffende Mitglied / den betreffenden Nutzungsberechtigten ist frühestens zu dem Zeitpunkt möglich, in dem die Mitgliedschaft / Nutzungsberechtigung 1 Jahr bestanden hat. Die Beitragserhöhung und der Zeitpunkt der Änderung werden dem Mitglied / Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Bei einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied / dem Erziehungsberechtigten ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats zu. Dieses Kündigungsrecht kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Zugang des Mitteilungsschreibens über die Beitragserhöhung ausgeübt werden.
§ 5 Mitgliedskarte / Transponder
(1) Das Mitglied / der Nutzungsberechtigte erhält mit Vertragsbeginn die „Auszeit – Sport und Wellness“ – Mitglieds- bzw. Zugangskarte. Die Mitglieds- / Zugangskarte dient insbesondere dem Zugang zu den betreffenden Bereichen und als Schlüssel für die Schließfächer. Die erste Mitglieds- / Zugangskarte ist kostenlos, Ersatzkarten bei Beschädigung oder Verlust werden gegen eine Gebühr von 15,00 Euro erstellt.
(2) Gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 15,00 Euro kann das Mitglied / der Nutzungsberechtigte einen Handgelenk-Transponder (nachfolgend auch kurz: Transponder), der die gleichen Funktionen wie die Mitglieds- / Zugangskarte hat, erwerben.
§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft / Nutzungsberechtigung
(1) Die WSW KG als auch das Mitglied / der Erziehungsberechtigte sind berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung / die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; frühestens jedoch mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Mitgliedschaft 6 Monate bestanden (Mindestlaufzeit) hat.
(2) Die WSW KG ist berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung / die Nutzungsvereinbarung fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Mitgliedsbeitrag / der Nutzungsbeitrag wiederholt nicht oder nicht vollständig fristgemäß geleistet wird und die WSW KG wegen dieses Verhaltens bereits 2 Mahnungen ausgesprochen hat, oder
b) eine schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z.B. durch Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung anderer Mitglieder oder Mitarbeiter der WSW KG) vorliegt, oder
c) eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung vorliegt.
Wird die Mitgliedschaftsvereinbarung / die Nutzungsvereinbarung wegen eines Umstandes, den das Mitglied / der Nutzungsberechtigte zu vertreten hat, fristlos von der WSW KG gekündigt, so steht der WSW KG als Schadensersatz der Beitrag zu, der bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist des Vertrags zu zahlen gewesen wäre, sofern der WSW KG nicht nachgewiesen wird, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Jede Kündigung hat in Textform erfolgen; für die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Zugangszeitpunkt der Kündigung maßgeblich.
§ 7 Datenschutz
Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die WSW KG Daten, die sich aus den Unterlagen oder der Durchführung der Mitgliedschafts- bzw. Nutzungsvereinbarung ergeben, in erforderlichem Umfang speichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Die gespeicherten Daten werden 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft / Nutzungsberechtigung automatisch gelöscht.
3. Teil: Regelungen für Kurse und Aktionsprogramme
§ 8 Kurse
(1) Die in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" angebotenen Kurse werden hinsichtlich, Gegenstand, Ort, Dauer, Kursgebühr, Mindest- und Maximal-Teilnehmerzahl und anderer notwendiger Informationen (z.B. Mindestalter) durch Prospekte und Aushänge bekanntgegeben.
(2) Zur Teilnahme an einem Kurs sind die hierzu angemeldeten Personen berechtigt. Die Anmeldung erfolgt entweder online über die Homepage der WSW KG unter www.auszeit-wildeshausen.de oder durch persönliche Anmeldung in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness".
(3) Die Entrichtung der Kursgebühr hat spätestens bis Kursbeginn zu erfolgen. Die vorherige Entrichtung der Kursgebühr ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme am Kurs. Mitglieder und Nutzungsberechtigte haben für die angebotenen Kurse keine Kursgebühren zu entrichten.
(4) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die WSW KG berechtigt, den Kurs ersatzlos ausfallen zu lassen gegen Erstattung der vom Teilnehmer entrichteten Kursgebühr.
(5) Die Kursteilnehmer, die nicht Mitglied oder Nutzungsberechtigte sind, erhalten für den Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" leihweise einen Transponder. Für den Transponder ist im Verlust- oder Beschädigungsfall eine Gebühr von 65,00 EUR zu entrichten.
§ 9 Aktionsprogramm
(1) Die in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" angebotenen Aktionsprogramme werden hinsichtlich, Gegenstand, Ort, Dauer, Teilnahmegebühr, Mindest- und Maximal-Teilnehmerzahl und anderer notwendiger Informationen (z.B. Mindestalter) durch Prospekte und Aushänge bekanntgegeben.
(2) Zur Teilnahme an einem Aktionsprogramm sind die hierzu angemeldeten Personen berechtigt. Die Anmeldung erfolgt entweder online über die Homepage der WSW KG unter www.auszeit-wildeshausen.de oder durch persönliche Anmeldung in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness". Die Anmeldefrist endet 7 Tage vor Beginn des Aktionsprogramms.
(3) Die Entrichtung der Teilnahmegebühr hat spätestens bis zum Beginn des Aktionsprogramms zu erfolgen. Die vorherige Entrichtung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme am Aktionsprogramm.
(4) Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Ende der Anmeldefrist (vgl. Abs. 2) nicht erreicht, ist die WSW KG berechtigt, das Aktionsprogramm ersatzlos ausfallen zu lassen gegen Erstattung der vom Teilnehmer entrichteten Teilnahmegebühr.
(5) Die Teilnehmer, die nicht Mitglied oder Nutzungsberechtigte sind, erhalten für den Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" leihweise einen Transponder. Für den Transponder ist im Verlust- oder Beschädigungsfall eine Gebühr von 65,00 EUR zu entrichten.
4. Teil: Regelungen für die Saunanutzung
§ 10 Saunanutzung
(1) Die Nutzung des in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" angebotenen Saunabereichs erfolgt gemäß der ausgehängten Saunaordnung.
(2) Für den Zugang der Saunagäste zu den betreffenden Räumlichkeiten der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" erhalten diese – soweit sie nicht bereits Mitglied oder Nutzungsberechtigter sind – leihweise einen Transponder. Für den Transponder ist im Verlust- oder Beschädigungsfall eine Gebühr von 65,00 EUR zu entrichten.
(3) Die im Saunabereich der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness" angebotenen Sonderveranstaltungen werden hinsichtlich, Gegenstand, Ort, Dauer, Teilnahmegebühr, Mindest- und Maximal-Teilnehmerzahl und anderer notwendiger Informationen (z.B. Mindestalter) durch Prospekte und Aushänge bekanntgegeben.
(4) Zur Teilnahme an einer Sonderveranstaltung sind die hierzu angemeldeten Personen berechtigt. Die Anmeldung erfolgt entweder online über die Homepage der WSW KG unter www.auszeit-wildeshausen.de oder durch persönliche Anmeldung in der Einrichtung "Auszeit – Sport & Wellness". Die Anmeldefrist endet 14 Tage vor Beginn der Sonderveranstaltung.
(5) Die Entrichtung der Teilnahmegebühr hat spätestens bis zum Ende der Anmeldefrist zu erfolgen. Die vorherige Entrichtung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme an der Sonderveranstaltung.
(6) Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Ende der Anmeldefrist (vgl. Abs. 4) nicht erreicht, ist die WSW KG berechtigt, die Sonderveranstaltung ersatzlos ausfallen zu lassen gegen Erstattung der vom Teilnehmer entrichteten Teilnahmegebühr.
5. Teil: Allgemeine Schlussbestimmungen
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den AGB eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
(3) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.